500 100TWebIn der Lesefassung vom 28.06.2020 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 heißt es in §4, 3(3):

[...]Übernachtungsbetriebe dürfen keine Personen aufnehmen, die aus einem Gebiet außerhalb Hessens anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus nach den Feststellungen des Robert Koch-Instituts höher als 50 je 100 000 Einwohnern liegt. Sofern es sich um ein lokal eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt und die zuständigen Behörden lediglich regional begrenzte Maßnahmen angeordnet haben, werden von Satz 1 ausschließlich Personen erfasst, die aus diesen regionalen Bereichen anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben.[...]

Das gesamte Dokument findet sich zum Nachlesen auf der Internetseite der Gemeinde Frielendorf: https://frielendorf.eu/wp-content/uploads/2020/03/2020_06_28_Verordnung-zur-Beschr%C3%A4nkung-von-sozialen-Kontakten.pdf